Mustertext
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Neu am Markt und jetzt auch in den deutschen Apotheken erhältlich.
Wir informieren: Besuchen Sie uns auf der “25.Linzer Reisemedizinische Tagung”, Redoutensäle, Promenade 39, 17./18.April 2020; leider auf Grund der Corona Krise abgesagt!
Wir informieren: Wir stellen aus – 17./ 18. Mai 2019, XXIV. Symposium für Reise- und Impfmedizin, Auswärtiges Amt – Weltsaal – Konferenzeingang, Unterwasserstr. 10, 10117 Berlin
Informationen unter „Produkte“
Sie wollen die Sulfoderm Produktlinie ausprobieren? Gerne senden wir Ihnen ausgewählte Proben zu. Mit der Bitte um Beachtung und Ihr Verständnis: Wir können nur Anfragen aus Österreich bearbeiten
Auf Grund mehrfacher Nachfrage möchten wir Sie über die Verwendung von tierischern Inhaltsstoffen in der SULFODERM – Pflegeserie informieren:
In folgenden Sulfoderm Produkten werden keine tierischen Inhaltsstoffe verwendet:
Sulfoderm S Teint Syndetseife, Sulfoderm S Teint Waschgel, Sulfoderm S Teint Fresh, Sulfoderm S Teint Tagespflege, Sulfoderm S Teint Nachtpflege, Sulfoderm S Anti-Pickel-Gel, Sulfoderm S getönte Tagescreme, Sulfoderm S Teint Puder, Sulfoderm S Teint Kompakt-Puder (in 2 Farben)
Tierische Inhaltsstoffe finden in zwei Produktgruppen Verwendung: Sulfoderm S Teint Stick (in 3 Farben): Inhaltsstoff ist Lanolin (Wollwachs) Sulfoderm M Duschlotion: Inhaltsstoffe sind Milchproteine
In der VERORDNUNG (EU) 2017/1413 DER KOMMISSION vom 3. August 2017 wurde die Verwendung von Zinkoxid in Kosmetikprodukten überarbeitet. Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) befand, dass angesichts von durch Inhalation von Zinkoxidpartikeln hervorgerufenen Lungenentzündungen eine Verwendung von Zinkoxid in kosmetischen Mitteln, die zu einer Exposition der Lunge des Verbrauchers gegenüber Zinkoxid durch Inhalation führt ( z.B. bei Puder), bedenklich sei.
Die Verwendung von Zinkoxid in kosmetischen Mitteln muss auf solche Anwendungen beschränkt werden, die nicht zu einer Exposition der Lunge des Endverbrauchers durch Inhalation führen können.
In den Sulfoderm Teint Puder (lose und kompakt) wird anstatt des EU weit verbotenen Zinkoxid ZINK PCA verwendet.
ZINK PCA: Neben den feuchtigkeitsbindenden Eigenschaften ist die sebum-regulierende Wirkung von Zinc PCA hervorzuheben. Die antimikrobielle Wirkung ist ausgeprägt und betrifft sowohl gram-positive und gram-negative Bakterien. Hefen sowie auch Schimmelpilze werden deutlich gehemmt. Beide Eigenschaften – die sebumregulierende und die antimikrobielle – prädestinieren Zinc PCA für den Einsatz in Pflegeprodukten für unreine, fettende Haut und in Präparaten gegen Akne, wie auch bei schnell fettender Kopfhaut und Schuppen. Eine Mischhaut profitiert von der Kombination feuchtigkeitsbindender und sebummindernder Eigenschaften.
Ärzte und Forscher für weltweites Verbot von Triclosan
Das Biozid Triclosan soll weltweit verboten werden – das fordern 206 Wissenschaftler und Ärzte sowie neun europäische Gesundheitsorganisationen. Triclosan könne möglicherweise Brustkrebs auslösen sowie Spermien schädigen, die Leber und Muskeln angreifen, begründen die Forscher ihren Aufruf, den die Wissenschaftszeitschrift „Environmental Health Perspectives“ heute publizierte.
Der Bakterienhemmer komme derzeit in zahlreichen Produkten des täglichen Bedarfs vor, etwa in Zahnpasta, Kosmetika und Sportbekleidung, heißt es in einer Mitteilung von neun europäischen Gesundheitsorganisationen, darunter den Ärztinnen und Ärzten für Umweltschutz Schweiz (AefU).
In Muttermilch nachgewiesen
Die hormonell wirksame Substanz reize auch die Haut und stehe im Verdacht, Resistenzen gegen Antibiotika zu begünstigen, wird AefU-Präsident Peter Kälin zitiert. Triclosan sei in zahlreichen Ländern in der Muttermilch nachgewiesen worden und sei deshalb gesundheitlich problematisch, heißt es in der Aussendung weiter. Das Biozid baue sich in der Umwelt sehr schlecht ab.
Laut dem Aufruf ist Triclosan in den USA, der EU sowie der Schweiz in Seifen und Reinigungsmitteln verboten. In Kosmetika und anderen Produkten des täglichen Bedarfs dürfe es aber vorkommen.
„Für den Konsumenten hat Triclosan in Kosmetika keinen unmittelbaren Nutzen. In dieser Konzentration wirkt es nicht desinfizierend auf der Haut“, wird Hanns Moshammer von den ÄrztInnen für eine gesunde Umwelt (ÄGU) in Österreich zitiert. Die Substanz soll deshalb für solche Produkte verboten werden und ausschließlich in medizinischen Anwendungen erlaubt bleiben.
Quelle: ORF.AT 20.6.2017